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| MyDatenschutzbeauftragterMustervorschlag:Bestellung externer Datenschutzbeauftragter | 
| Die
      Firma (usw.)
      _________________________________________________(Auftraggeber) bestellt
      auf der Grundlage des gleichzeitig abgeschlossenen Beratervertrages mit
      ...................... mit
      Wirkung vom Herrn/Frau
      ____________________________________________________________(Auftragnehmer) gemäß
      4f Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu ihrem/ihrer Beauftragten 
 ·       
      Vertretung
      bei Kontrollen durch die Datenschutzaufsichtsbehörde  ·       
      Vertrautmachen
      der Mitarbeiter (die personenbezogene Daten verarbeiten) mit den Zwecken
      und Erfordernissen des Datenschutzes (ggf. Schulung gemäß § 4g Abs. 2
      Nr. 2 BDSG sowie) ·       
      Führung
      des Verfahrensverzeichnisses sowie Verfügbarmachung an Jedermann auf
      Antrag   (§ 4g Abs. 2
      Satz 2 BDSG) ·       
      Durchführung
      der Vorabkontrolle automatisierter Verarbeitungen gemäß § 4d Abs. 5
      i.V. mit Abs. 6 BDSG)  ·       
      Beratung
      zu einschlägigen und relevanten Rechtsvorschriften ·       
      Prüfung
      der Zulässigkeit der Verarbeitung (Erhebung, Speicherung, Übermittlung,
      Sperrung, Löschung) ·       
      Prüfung
      der Benachrichtigungspflichten Betroffener ·       
      Vorschrift
      zur Auskunftserteilung erarbeiten 
 
 
 ·       
      Zugriffskontrolle
      (Organisation des EDV-Zugriffs) ·       
      Eingabekontrolle
      (Protokollierung der Nutzer-Aktivitäten) ·       
      Verfügbarkeitskontrolle
      ( Schutz gegen Zerstörung und Verlust) Der/die
      Datenschutzbeauftragte ist ausschließlich gegenüber der Geschäftsführung/dem
      Vorstand berichtspflichtig. Bezüglich seiner /ihrer Fachkunde ist er/sie
      weisungsfrei. Von der besonderen Verschwiegenheitsverpflichtung über ihm/ihr
      zur Kenntnis gelangte Tatsachen, die Rückschlüsse auf eine bestimmte
      Person zulassen, kann er/sie nur vom Betroffenen entbunden werden. Der Auftragnehmer erklärt seine fachliche Kompetenz nach § 4f Abs. 2 BDSG und übernimmt für den Auftraggeber die im BDSG definierten Pflichten des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten. | 
| Ort,
      Datum                                                      
                       
      Ort, Datum _____________________ _________________ (Unterschrift[en] -Auftraggeber- (Unterschrift des/der Beauftragten den Datenschutz -Auftragnehmer-) | 
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| Unser bundesweites Angebot: Wir übernehmen die Funktion als externer (betrieblicher) Datenschutzbeauftragter, der die vom Gesetzgeber geforderten Aufgaben für Ihr Unternehmen erfüllt. Und das zu kalkulierbaren Kosten durch monatliche Betreuungspauschale. 
 unverbindliche Information durch: 
       | 
| Tel. 02232/200 879 Fax 02232/200 884 Niederlassung Frankfurt/M: Tel. 069/35356121 E-Mail: H.Eul@HE-C.de | 
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